Beitragsordnung MACH3 Köln e. V.
(gemäß § 8 (2) der Vereinssatzung)
1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen (§ 8 (2) der Satzung) oder Gebühren an den Verein. Sie ist nicht Bestandteil der Satzung.
2. Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühren und Umlagen werden von der Hauptversammlung beschlossen. Gebühren legt der Vorstand fest. Die festgesetzten Beträge treten jeweils zum nächsten Termin, an dem die Beiträge eingezogen werden in Kraft.
3. Die Beitragszahlung erfolgt durch Lastschrifteinzug. Die Mitglieder erteilen bei der Anmeldung ihre Zustimmung unter Angabe ihrer Bankverbindung. Einzüge sind nur von einem Girokonto möglich. Mitglieder, die bisher nicht am Lastschriftverfahren teilgenommen haben, entrichten ihre Beiträge bis zu den o. a. Fälligkeiten auf folgendes Beitragskonto des Vereins:
MACH3 Köln e.V.
Bank: Sparkasse Köln Bonn
IBAN: DE69 3705 0198 1930 4946 28.
Die Beiträge werden halbjährlich eingezogen. Die Beiträge sind fällig am 15. Januar und 15. Juli.
5. Bei Austritt im Laufe des Jahres erfolgt keine anteilige Rückerstattung fälliger Beiträge
6. Beitragshöhe
Mitgliedsform | Halbjahresbeitrag |
Regelbeitrag | |
Mitglieder | 132,00 EURO |
Ermäßigter Beitrag | |
Fördermitglieder | 20,00 EURO |
Ehrenmitglieder | frei |
Schüler, Studenten* | 90,00 EURO |
Aufnahmegebühr für Neumitglieder (ab dem 1. Juni 2024) | 10,00 EURO |
* Ermäßigte Beitragsformen müssen beantragt werden. Der Anspruch auf die Ermäßigung ist mit entsprechenden Unterlagen nachzuweisen. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.
7. Veränderungen der persönlichen Angaben (insbesondere Name, Anschrift, Bankverbindung) sind unverzüglich mitzuteilen.
8. Zusätzliche Kosten, die durch einen nicht möglichen Einzug des Mitgliedsbeitrages oder der Aufnahmegebühr entstehen (fehlerhafte Bankverbindung, ungedecktes Konto u. ä.), gehen zu Lasten des Kontoinhabers.
9. Der Vereinsaustritt ist nur entsprechend § 10 der Satzung möglich.
10. Für zusätzliche Sportangebote gelten gesonderte Gebühren, die im Einzelnen durch den Vorstand festgelegt werden.
11. Die Mitglieder- und Beitragsverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nur zu diesem Zweck gespeichert